Armut als Menschenrechtsproblem – 
auch in Deutschland

MÜNCHEN. Vor dem morgigen Weltarmutstag werden heute über 170 Teilnehmende aus Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen, Kirchen und Gewerkschaften beim Online-Armutshearing erwartet. Der kda Bayern ist einer der Initiatoren dieser Veranstaltung.

Gesetzliches Existenzminimum widerspricht Realität

In diesem Herbst müssen Bundestag und Bundesrat erstmals seit vier Jahren festlegen, wie viel Geld der deutsche Staat bedürftigen Langzeitarbeitslosen, Geringverdienern, Flüchtlingen, Alleinerziehenden oder Kleinrentnerinnen monatlich zugesteht. Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland, darunter mehr als 1,5 Millionen Kinder, sind aktuell auf Grundsicherung angewiesen. Der Gesetzentwurf sieht bisher nur eine geringe Anhebung ihrer Regelbedarfe vor.
„Dem gesetzlichen Existenzminimum fehlt es am Bezug zur gesellschaftlichen Realität. Mit dem derzeitigen Verfahren werden Bedarfe systematisch unterschätzt“, sagt die Hartz-IV-Gutachterin Irene Becker, die heute bei einem Online-Armutshearing der kirchlich-gewerkschaftlichen Initiative „Rechte statt Reste“ ein alternatives Berechnungsmodell vorstellen wird. Das Armutshearing mit Expert*innen und Betroffenen findet im Vorfeld des morgigen „Internationalen Tags zur Überwindung der Armut“ statt. Es werden 170 Teilnehmende erwartet.

Es geht um mehr als Geld

Das Niveau der deutschen Grundsicherung wird nicht nur von zahlreichen Sozialexpert*innen kritisiert, auch die Vereinten Nationen hatten unlängst aus menschenrechtlicher Perspektive eine Neuberechnung und Anhebung empfohlen. „Es gibt auch in Deutschland Einschränkungen der sozialen Teilhabe, die verstanden und adressiert werden müssen. Ziel muss es sein, Exklusion zu überwinden“, sagt Michael Windfuhr, Mitglied des UN-Sozialausschusses. Es gehe dabei nicht immer nur um mehr Geld, sondern auch um den Zugang zu Dienstleistungen. Windfuhr wird beim Armutshearing die Relevanz sozialer Menschenrechte für ein wohlhabendes Land wie Deutschland erläutern.
Die Existenz weit verbreiteter und verhärteter Armut wirft neben politischen und menschenrechtlichen Fragen nicht zuletzt soziologische Fragen auf: „In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Wollen wir uns völlig dem Konkurrenzkampf unterordnen oder soll es um gesellschaftliche Teilhabe gehen?“, fragt die Armutsforscherin Ina Schildbach, Professorin an der OTH Regensburg. Sie wird bei dem heutigen Hearing die Ursachen der Armut analysieren und politische Lösungen suchen.

Vorab-Statements zum Armutshearing

Michael Windfuhr, Menschenrechtsexperte:
„Die Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte erfordert auch in Deutschland eine sensible Beobachtung, welche Personen oder Personengruppen Defizite bei der Umsetzung dieser Rechte erleben bzw. auch möglichen Verletzungen ausgesetzt sind. Es gibt auch in Deutschland Einschränkungen der sozialen Teilhabe, die verstanden und adressiert werden müssen. Ziel muss es sein, Exklusion zu überwinden. Eine menschenrechtliche Brille bei der Analyse hilft, zu identifizieren, welche Regelungen oder politische Instrumente angepasst bzw. geändert werden müssten, um Diskriminierungen und andere Exklusionstatbestände angemessen zu bearbeiten. Dabei geht es nicht immer um mehr Geld, sondern darum, Instrumente so auszugestalten, dass keine Personengruppen ausgeschlossen werden bzw. sie einen besseren Zugang zu wichtigen Dienstleistungen erhalten können, so dass gesellschaftliche Teilhabe möglich werden kann.“

Prof. Dr. Ina Schildbach, Armutsforscherin:
„Die prekären Lebenslagen sind nicht zufällig entstanden. Das niedrigere Lohnniveau, die Höhe der Renten und des Arbeitslosengeldes II – das alles war durchaus von der Politik intendiert. Meines Erachtens ist es zentral, dass Sozialleistungen nicht von der marktwirtschaftlichen Logik des Tausches her begriffen werden. Die Frage ist: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Wollen wir uns völlig dem Konkurrenzkampf unterordnen oder soll es um gesellschaftliche Teilhabe gehen?“

Dr. Irene Becker, Hartz-IV-Gutachterin:
„Dem gesetzlichen Existenzminimum fehlt es am Bezug zur gesellschaftlichen Realität. Mit dem derzeitigen Verfahren werden Bedarfe systematisch unterschätzt. Wir brauchen eine Berechnung, die auf transparenten politischen Entscheidungen beruht und methodisch schlüssig ist. So sollte offen diskutiert und letztlich vom Gesetzgeber vorgegeben werden, welches Konsumniveau der Staat jedem Menschen gewährleisten muss, um Mindestbedarfe zu decken und Ausgrenzung zu vermeiden. Dabei ist das minimale Konsumniveau im Verhältnis zur gesellschaftlichen Mitte zu definieren, da das soziokulturelle Existenzminimum ein relatives Konzept ist. Auf dieser Basis wären dann die Realitätsnähe der politischen Vorgaben empirisch zu prüfen und gegebenenfalls die Regelbedarfe – ohne Streichung einzelner Ausgaben – zu berechnen.“

Weitere Informationen zum Armutshearing
„Armut in Deutschland als Menschenrechtsfrage. Hartz IV und der UN-Sozialpakt.“ finden Sie hier.

 

Armut, Politik, Gerechtigkeit, Solidarität

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